Europäisches Institut für postgraduale Bildung an der Technischen Universität Dresden e.V.

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen

1. Die Anmeldung zu Sachverständigentagen, Update-Seminaren und sonstigen Kurzlehrgängen mit einer Dauer von bis zu maximal 5 Seminartagen hat schriftlich bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung zu erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch EIPOS kommt der Vertrag zustande. Die Anmeldung erfolgt auch – soweit EIPOS keine schriftliche Anmeldung vorliegt – durch persönliches Erscheinen am Veranstaltungstag. In diesem Fall erfolgt die Bestätigung, insofern freie Plätze verfügbar sind, durch EIPOS mündlich.

Die Teilnahmegebühr ist auf der Grundlage der durch EIPOS gestellten Rechnung und den darauf festgelegten Zahlungsmodalitäten zu entrichten. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Aufwandspauschale von 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine oder keine fristgemäße Stornierung, ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.

2. Die Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen, die nicht unter Punkt 1 fallen, bedarf der Schriftform. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.

Die EIPOS bekannt gemachten Daten werden elektronisch gespeichert und Dritten nur dann weitergegeben, wenn dies zur Durchführung der Maßnahme notwendig ist (z. B. Datenweitergabe an Kooperationspartner).

Auf der Grundlage der schriftlichen Anmeldung und nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen des Bewerbers erhält der Bewerber bzw. sein delegierender Arbeitgeber ein Vertragsangebot für die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung. Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertragsangebotes kommt der Weiterbildungsvertrag zustande.

Eine Kündigung des Weiterbildungsvertrages ist bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei späterem Eingang vor Beginn der Veranstaltung sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen. Nach Beginn der Weiterbildungsveranstaltung ist im Fall der Kündigung durch den Teilnehmer die halbe Teilnahmegebühr fällig, soweit die Kündigungserklärung dem Veranstalter während der ersten Hälfte der Weiterbildungsveranstaltung zugeht. Bei Zugang der Kündigung in der zweiten Hälfte der Weiterbildungsveranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3. Aus Gründen, die EIPOS nicht zu vertreten hat oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, können Weiterbildungsveranstaltungen abgesagt werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer sofort benachrichtigt, bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen EIPOS bestehen nicht.

4. EIPOS behält sich ausdrücklich Dozentenwechsel und Änderungen des Veranstaltungsablaufes vor.

5. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig. EIPOS räumt bei Weiterbildungsveranstaltungen, die unter Punkt 2 fallen, Ratenzahlung ein. Der Teilnehmer bzw. sein delegierender Arbeitgeber können auf dem mit dem Weiterbildungsvertrag versendeten Teilnehmerbogen eine entsprechende Auswahl treffen.

6. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

7. Von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Soweit vorstehend keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen.